Pädagogisches Konzept
Die Rechte unserer Kinder gemäß der UN-Charta
Die Vereinten Nationen (UN) hatten das Jahr 1979 weltweit zum Jahr des Kindes ausgerufen und beschlossen, eine Kinderrechtskonvention zu erarbeiten.
Dem 1989 vorliegenden Vertrag hat der Deutsche Bundestag 1992 zugestimmt.
Die Kinderrechtskonvention gilt weltweit für 2 Milliarden Kinder in 191 Staaten.
Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus der Präambel und 42 Artikeln, in denen das Kind an sich und seine allgemeinen und individuellen Rechte definiert werden.
Im Sinne des Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.
In den einzelnen Artikeln wird z. B. auf das Wohl des Kindes, auf die Verwirklichung der Kinderrechte, die Respektierung des Elternrechts, das Recht auf Leben, die Verantwortung für das Kindeswohl, Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung, Förderung behinderter Kinder, Gesundheitsvorsorge, Unterbringung, angemessene Lebensbedingungen, Recht auf Bildung, Beteiligung an Freizeit, (…) und Schutz vor sonstiger Ausbeutung eingegangen.
An dieser Stelle wäre es zu umfangreich, näher auf die einzelnen Artikel einzugehen. Bei der Kindergartenleitung kann die UN-Kinderrechtskonvention jedoch bei Bedarf eingesehen, ausgeliehen oder auch als Kopie ausgehändigt werden (Kopien immer gegen eine geringe Kostenbeteiligung).
Ausgehend von diesen Rechten in der UN-Charta haben wir im Folgenden individuell für unsere Tageseinrichtung die Rechte unserer Kinder definiert.
Rechte beinhalten Grenzen und Regeln
Rechte enden dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Um dieses Zusammenspiel der Rechte zu gewährleisten, werden Grenzen gesetzt und Regeln ausgegeben. Erst dadurch ergeben Verbote und Forderungen für Kinder einen Sinn. Fest abgesteckte Grenzen dürfen nicht von heute auf morgen schwanken, weil sie dem Kind Halt geben sollen. Grenzen und Regeln unterliegen einer ständigen Überprüfung und werden gegebenenfalls angepasst, wobei die aktive Teilnahme des Kindes und der Erzieherin unbedingt erforderlich ist. Grenzen und Regeln ermöglichen Kindern somit ein großes Stück Selbständigkeit und damit die Wahrnehmung ihrer Rechte.
Die Rechte unserer Kinder
Das Kind entdeckt sich und seine Umwelt durch Bewegung. In keiner anderen Lebensstufe spielt Bewegung für die Entwicklung des Kindes eine so bedeutende Rolle wie im Alter zwischen 2 und 6 Jahren. Das Kind hat dann einen ungeheuren Bewegungs- und Experimentierdrang. Es möchte ständig neue Dinge erproben oder damit experimentieren.
Durch viele Angebote vergrößert sich Tag für Tag die Lebenswelt des Kindes. Die Bewegungsentwicklung verläuft nicht in starr festgelegten Phasen und kann sich zeitlich unterscheiden. So wie das eine Kind früher laufen lernt als das andere, kann sich auch die weitere motorische Entwicklung zeitlich unterscheiden.
Im Kindergarten geht es nicht um sportliche Höchstleistungen, sondern um Freude an der Bewegung und um vielseitige Bewegungserfahrungen.
Diese Erfahrungen kann das Kind in vielfältigen Angeboten unserer Einrichtung, insbesondere in der kleinen Turnhalle, der Vorhalle, der großen Sporthalle und der großen Außenanlage des Kindergartens sammeln.
Hierzu finden statt:
- wöchentliche Turn- und Sportstunde innerhalb der Gruppe in der großen Sporthalle
- tägliche Möglichkeit, sich auf dem Außengelände und in dem kindergarteneigenen Bewegungsraum auszutoben
- kleine Bewegungsangebote innerhalb der pädagogischen Gruppenarbeit
- einmal wöchentlich eine pädagogisch orientierte Bewegungsfördergruppe
- Bewegungsbaustellen und gezielte Bewegungsangebote
Bei Bedarf werden alle Bewegungserfahrungen pädagogisch begleitet und gefördert.
„Gefühle sind der Zustand der Seele“ – Kinder müssen lernen, ihre Gefühle auszudrücken. Werden diese Gefühle unterdrückt oder verdrängt, so kommt es zu Unzufriedenheit, innerer Unruhe bis hin zu Entwicklungsstörungen.
Im Kindergarten wollen wir die Kinder befähigen, ihre Gefühle wie z. B. Freude und Leid, Liebe und Hass, Angst, Wut und Trauer bewusst wahrzunehmen und auszudrücken. Die Kinder sollen lernen, ihre Gefühle in der Gemeinschaft angstfrei auszuleben und zu verarbeiten. Hierzu reichen Mimik und Gestik alleine oftmals nicht aus. Wir unterstützen das Kind beim Bewältigen seiner Gefühle, indem wir angemessene Verarbeitungshilfen anbieten und ihm Ausdrucksmöglichkeiten aufzeigen, mit seinen Gefühlen umzugehen.
Zu den körperlichen Grundbedürfnissen eines Kindes gehören Nahrung, Schlaf, Hygiene und medizinische Versorgung. Was für uns selbstverständlich klingt, ist für viele Kinder auf der Welt noch lange nicht Realität.
Zur Erfüllung dieser Grundbedürfnisse bieten wir in unserem Kindergarten …
für die Kinder:
- die Zubereitung eines gesunden Frühstücks gemeinsam mit den Kindern
- ein Obst- und Gemüsebuffet zur freien Verfügung den ganzen Tag über
- Mittagessen mit täglicher Rohkost
- Zähneputzen und zahnmedizinische Unterstützung durch das Jugendgesundheitsamt
- feste Ruhezeiten mit Entspannungsübungen o. ä.
- Gesundheits- und Ernährungserziehung im Rahmen der projektorientierten Gruppenarbeit (Grundwissen über den Körper)
für die Eltern:
- Abklärung der kindlichen Entwicklung schon beim Aufnahmegespräch
- Gesprächskreise oder Elternveranstaltungen z. B. zu den Themen: Erste Hilfe am Kind, Ernährungsberatung und Rückenschule
Die Entwicklung einer positiven Haltung unserer Kinder zur Natur hängt entscheidend davon ab, in wie weit Kinder die Möglichkeit zur Naturbegegnung haben. Eine intakte Natur kann nur in einer gut funktionierenden Umwelt überleben, dass heißt, es gehört nicht nur die Erkundung der Lebenswelt der Tiere und Pflanzen dazu, sondern auch die Erziehung zur Müllvermeidung und Mülltrennung, das Benutzen von natürlichen Stoffen und der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Unsere Einrichtung legt großen Wert darauf, ein Bewusstsein für die Natur und Umwelt bei den Kindern zu wecken.
Unsere Kinder unternehmen viele Ausflüge in Wald und Flur. Sie erkunden ihr Dorf und lernen, sich in ihm zurecht zu finden. Sie sollen auch die dörfliche Infrastruktur erkennen und begreifen lernen: Wo kann ich telefonieren, wo ist der Bäcker, der Briefkasten, die Kirche usw. In der täglichen Gruppenarbeit wird das Erlebte dann vertieft.
„Integration“ bedeutet nach dem Duden unter anderem „Eingliederung“. Unser Kindergarten arbeitet „integrativ“.
Das heißt, wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Durch die integrative Erziehungsarbeit und eine ganzheitliche Förderung werden unseren Kindern emotionale und soziale Lernprozesse ermöglicht. Auf der Basis ihres jeweiligen Entwicklungsstandes wird z. B. kooperatives Spielen und Lernen mit und am gleichen Lerngegenstand angeboten. Dadurch erleben alle Kinder eine gemeinsame Lern- und Lebenswelt.
Kinder brauchen von Geburt an liebevolle Zuwendung für ihre Entwicklung. Ein Kind möchte geliebt werden, das Gefühl des Angenommenseins erleben und wieder lieben.
Wenn Geborgenheit und Vertrauen in der Beziehung vorhanden sind, so bringt das Kind auch die optimistische Haltung dem Neuen gegenüber auf, kann sich öffnen und seine Gefühle den anderen gegenüber zeigen.
Unser Kindergarten soll ein Ort der Geborgenheit sein, in dem sich die Kinder wohl und sicher fühlen können. In dieser geborgenen Umgebung kann das Kind Selbstvertrauen und ein Sich-Selbst-Akzeptieren entwickeln. Die Erzieherinnen wollen zuverlässige Partner der Kinder sein, die ein offenes Ohr für die individuelle Entwicklung der Kinder haben.
Der Gesetzgeber hat im § 15 des GTK den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also das Jugendamt, verpflichtet, in Tageseinrichtungen jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen durchführen zu lassen. Eltern sind jedoch nicht verpflichtet, ihre Kinder an dieser Gesundheitsvorsorge teilnehmen zu lassen. Wir bieten in unserer Einrichtung diese Untersuchungen regelmäßig an (sofern uns Amtsärzte zur Verfügung stehen) und versuchen alle Eltern zu überzeugen, dass diese Kontrollen für alle Kinder wichtig sind. Zudem ist die Leiterin einer Tageseinrichtung auch verpflichtet, Eltern von „nicht nur vorübergehend beeinträchtigten Kindern“ anzuhalten, einen Arzt oder das Gesundheitsamt wegen einer Beratung aufzusuchen.
Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Kinderärzten, Therapeuten o. ä. ist, wenn von den Eltern gewünscht, für die pädagogischen Mitarbeiterinnen eine Selbstverständlichkeit.
Die regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung ist für unsere Mitarbeiterinnen Pflicht, ebenso der Besuch von Fortbildungen zu Themen wie Hygieneverordnungen und Gesundheitserziehung.
Im Rahmen des Aufnahmegespräches im Kindergarten legen Eltern sowohl das gelbe Vorsorgeheft (nach § 26 SGB V) als auch den Impfpass des Kindes vor. Schon hier wird abgeklärt, ob das Kind eine individuelle medizinische Versorgung benötigt (z. B. bei Diabetes, Asthma, Neurodermitis). Der Kindergarten bietet eine intensive Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten an.
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen werden zur Unterstützung chronisch kranker Kinder geschult, Nahrungsmittel gezielt zu vermeiden oder anzubieten, sowie Medikamente zu verabreichen, sofern eine schriftliche Anweisung des behandelnden Arztes vorliegt.
Kinder sind neugierig. Sie möchten eigene Erfahrungen machen und lernen. Neugierde ist Voraussetzung für den Aufbau von Intelligenz. Sie darf nicht durch vorgegebene Erfahrungen der Erwachsenen eingegrenzt werden, auch wenn dieses manchmal schmerzhaft sein kann: Umgang mit Feuer, Messer, Schere. Durch das Zulassen von Neugierde lernt das Kind selbständig Grenzen zu erkennen.
In unserem Kindergarten stehen den Kindern Bau-, Mal-, Kuschel- und Puppenecke, Werkraum mit entsprechenden Materialien, Kinderküche und Außengelände mit Gruppengärten zur Verfügung. Dort können sie ihrer Neugierde freien Lauf lassen. Durch gezielte Aktionen der Erzieherinnen in allen Bereichen des täglichen Lebens wird die kindliche Neugierde immer wieder neu geweckt.
Der Mensch ist ein einzigartiges Wesen. Er unterscheidet sich von anderen nicht nur durch das äußere Erscheinungsbild, sondern auch durch seine Denkweise, durch persönliche Einstellungen und Meinungen, durch Interessen, die er verfolgt, durch Gefühle, die in ihm herrschen, durch Wünsche und Bedürfnisse, die er äußert.
Diese grundlegenden Persönlichkeitsmerkmale bilden sich in der frühesten Kindheit heraus und werden durch die Umwelt geprägt. Die Persönlichkeit des Menschen wird beeinflusst durch den Vergleich mit verschiedenen Wertmaßstäben, der Möglichkeit des Lernens und dem Ergebnis positiver und negativer Erfahrungen.
In unserem Kindergarten fördern wir die Entwicklung zu einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Persönlichkeit, indem wir:
- Stärken fördern,
- Schwächen akzeptieren,
- die eigene Meinung zulassen,
- Entscheidungsfindungen unterstützen und
- Wertmaßstäbe vermitteln.
Unter Berücksichtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere des Artikel 4 Grundgesetz – Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit – finden in unserer Einrichtung Kinder aller Religionen und Weltanschauungen Aufnahme.
Jede Religion wird nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Toleranz respektiert. Religiöse und kirchliche Feiertage können nach Absprache mit den Eltern in die Arbeit mit einbezogen werden. Fragen der Kinder werden wir mit der größtmöglichen Offenheit begegnen. Eine religiöse Unterweisung findet nicht statt.
Die Entwicklung der Kinder wird erheblich durch die räumliche Umgebung beeinflusst. Die Kinder leben noch in einer Welt, in der alle Dinge „beseelt“ und mit Leben erfüllt sind. Sie wollen ihre Räume „lustvoll“ bewohnen und legen Unordnung an den Tag. Gerade in diesem Chaos offenbaren sich die Originalität und die Ausdruckskraft der Kinder. Sie benötigen Orte, wo sie sich den Blicken der Erwachsenen entziehen können, um ihre Intimität zu genießen.
Hierzu bietet unsere Einrichtung, neben den klassischen Bereichen wie Bau- und Malecke, auch die Möglichkeit, Zelte, Höhlen und improvisierte Nester zu bauen, um sich heimisch zu fühlen. Die „Räumlichkeiten“ dienen als Schutz und Versteck und ermöglichen unseren Kindern unbemerkt die Welt zu beobachten, vor sich hinzudösen und zu träumen.
Unsere Kinder können sich nicht nur an vielen Angeboten beteiligen, sie haben auch die Gelegenheit, sich dem Nichtstun hinzugeben. Kinder haben ein Recht auf körperliche und geistige Entspannung und auf „Langeweile“.
Kindheit und Spiel gehören untrennbar zusammen. Besonders bei jüngeren Kindern haben wir es mit Handlungsabläufen ohne bestimmte Zielsetzung und damit auch ohne Planung zu tun. Trotzdem gibt es kein sinnloses Spiel, denn im Spiel macht das Kind die Erfahrungen, die für sein späteres soziales Leben von großer Bedeutung sind. Spielend lernt ein Kind, sich mit Mitmenschen auseinanderzusetzen, es macht die Erfahrung der Anpassung und der Selbstbehauptung.
Durch Spielen erwirbt das Kind Fähigkeiten:
- in der Bewegung,
- in der Sprache,
- in der Erschließung seiner Umwelt.
Ein Kind kann Unbewältigtes im Spiel aufarbeiten.
Dazu bieten wir den Kindern in unserem Kindergarten:
- Zeit,
- Raum,
- Ruhe,
- Partner und
- Material.
Ganz nach dem Motto: „Spielen ist auch ein Stück Lebensfreude“.
Die kindliche Entwicklung braucht Zeit. Kinder leben in der Gegenwart und wollen diese mit ihrer eigenen Zeitvorstellung ausfüllen. Diese unterscheidet sich grundlegend von der Zeitvorstellung der Erwachsenen.
Bei der Bewältigung dieses Gegensatzes helfen wir den Kindern einen Kompromiss zwischen dem eigenen Zeitrhythmus und den gegebenen Rahmenbedingungen zu finden. Insbesondere in der Eingewöhnungszeit ist es wichtig, dass das Kind sich die Zeit nehmen kann, die es braucht, um die anderen Kinder, die Erzieherinnen und den Tagesablauf kennen zu lernen.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern
In unserem Kindergarten stehen die Kinder natürlich im Mittelpunkt all unserer Arbeit. Die Eltern sind jedoch mindestens genau so wichtig, um die Eltern-Selbsthilfe-Gemeinschaft am Leben zu erhalten. Im Rahmen ihrer Mitarbeit an der Konzeption haben „unsere“ Eltern sich genauso Rechte erarbeitet wie die pädagogischen Mitarbeiterinnen dieses für die Kinder getan haben. Dass es dabei Überschneidungen mit den gesetzlichen Rechten gibt, liegt in der Natur der Sache; wichtig ist jedoch, dass Eltern aktiv mitgestalten und sich an der Weiterentwicklung unseres pädagogischen Konzeptes beteiligen, um auch zukünftigen Generationen einen Kindergarten in Möllbergen anbieten zu können.
Hier nun die Rechte, die sich die Eltern innerhalb unserer Konzeptarbeit erarbeitet haben und welche die Einrichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten umsetzen soll:
Recht auf Information
Rechtzeitige Information schafft Vertrauen.
Wir Eltern möchten über alles informiert werden, was in der Einrichtung geschieht, sofern datenschutzrechtliche Gründe nicht dagegen sprechen.
Erzieherinnen informieren durch Bekanntmachungen, Elternbriefe, Elternzeitungen, Elternabende, aber auch durch Elterngespräche, die nach Absprache in einer entspannten und freundlichen Atmosphäre stattfinden sollten.
Bei jeder Information erwarten wir Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit.
Recht auf Mitsprache
Wir Eltern können und wollen uns mit unseren Ideen und Anregungen aktiv in die Einrichtung einbringen. Wir haben dabei das Recht, unsicher zu sein und Fehler machen zu dürfen.
Wir Eltern möchten Angebote aktiv mitgestalten und dabei einen Einblick in den Tagesablauf des Kindes erhalten.
Recht auf professionelles Arbeiten mit den Kindern
Wir Eltern möchten, dass unsere Kinder jederzeit allgemein, aber bei Bedarf auch individuell gefördert werden. Das setzt voraus, dass ausreichend geschultes Fachpersonal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht und das dieses Personal sich im Rahmen der Möglichkeiten unserer Einrichtung fortbildet.
Recht auf Sicherheit und Verlässlichkeit
Wir Eltern möchten, dass die pädagogischen Kräfte ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen, auf angemessene Kleidung achten und bei ärztlicher Indikation Medikamente verabreichen.
Wir erwarten regelmäßige Öffnungszeiten, dass Schließungstage rechtzeitig angekündigt und Termine frühzeitig bekannt gegeben werden.
Recht auf zweckmäßigen Lebensraum für die Kinder
Wir Eltern wünschen uns, dass unseren Kindern genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, um ihre geistige und körperliche Entwicklung nicht zu behindern.
Räume und Material sollen den gesetzlichen Ansprüchen genügen und pädagogisch sinnvoll sein.
Die Rechte der Eltern basieren zunächst auf dem Mitwirkungsrecht, welches sich aus dem GTK ergibt. Diese Mitwirkung und Mitsprache bedeutet nicht, Mehrheits- und Minderheitsverhältnisse zu schaffen, sondern heißt partnerschaftlich zusammenzuarbeiten und Probleme auszudiskutieren. Das erfordert ein hohes Engagement von Eltern, Erzieherinnen und Träger. Zusätzlich sind weitere Formen der Elternmitwirkung anzustreben, die z. B. in Elterninitiativen gegeben sind. Diese und andere weitergehenden Formen sind nicht genehmigungspflichtig, sollten jedoch durch eine verbindliche Zusammenarbeit aller in der Einrichtung Beteiligten gesichert sein.
Die gesetzlichen Anforderungen:
Die Elternversammlung
Die Erziehungsberechtigten der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung, die sowohl für alle Eltern gemeinsam oder auch auf Gruppenebene stattfinden kann.
Die Elternversammlung hat das Recht, vom Träger und – bezogen auf pädagogische Fragen – von den pädagogisch tätigen Kräften Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten zu bekommen und sich hierzu zu äußern. Die Elternversammlung hat den Elternrat zu wählen.
Der Elternrat
Der Elternrat wird aus mindestens zwei gewählten Vertreterinnen oder Vertretern der Eltern gebildet. Die Eltern jeder Gruppe wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied des Elternrates und ein Ersatzmitglied. Der Elternrat tagt mindestens dreimal jährlich. Der Elternrat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und den in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräften zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben.
Der Elternrat arbeitet mit dem Träger und den pädagogisch tätigen Kräften vertrauensvoll zusammen. Er ist vom Träger über alle wesentlichen Fragen, die die Einrichtung betreffen, zu informieren. Außerdem ist der Elternrat bei der Festlegung der Öffnungszeiten vom Träger anzuhören.
Der Rat der Tageseinrichtung
Der Elternrat bildet zusammen mit den pädagogischen Kräften und dem Träger den Rat der Tageseinrichtung. Er sollte paritätisch besetzt sein, da es sich sinngemäß um ein Beratungsgremium handelt, welches Vereinbarungen im Einvernehmen treffen sollte. Der Rat der Tageseinrichtung tagt mindestens dreimal jährlich und sollte einberufen werden, wenn eine der vertretenen Gruppen dies verlangt. Der Rat der Tageseinrichtung hat die Aufgabe, Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten, sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung zu kümmern und Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren. Darüber hinaus kann sich der Rat der Tageseinrichtung weitere, über die gesetzliche Vorgabe hinausgehende Aufgaben stellen.
Neben den gesetzlichen Möglichkeiten der Elternmitwirkung wird in unserer Einrichtung besonderer Wert auf die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit, aber auch Mitarbeit der Eltern gelegt. Dieses ergibt sich schon daraus, dass wir eine Eltern-Selbsthilfe-Gemeinschaft sind, die es sich zum (satzungsgemäßen) Ziel gemacht hat, eine Tageseinrichtung für Kinder zu betreiben.
Das Aufnahmegespräch
Das Aufnahmegespräch dient dazu, erste Kontakte mit dem Kind und den Eltern zu knüpfen und diese gemeinsam auf die Kindergartenzeit vorzubereiten und einzustimmen. Gleichzeitig werden alle wichtigen Daten der Kinder und der Eltern erfragt. Des Weiteren ist es uns wichtig, gegenseitige Erwartungen abzuklären, um Enttäuschungen vorzubeugen. Wir unterhalten uns über die pädagogische Arbeit des Kindergartens, die Elternmitarbeit, den Verein und seine Mitgliedschaft.
Das Punktesystem
In Zusammenarbeit mit dem Träger, dem Elternrat und den pädagogischen Mitarbeiterinnen (= Rat der Tageseinrichtung) haben wir für unseren Kindergarten ein Punktesystem zur Aufnahme der Kinder entwickelt. Dieses Punktesystem garantiert allen Beteiligten eine nachvollziehbare, überprüfbare und damit objektive Vergabe der Kindergartenplätze. Grundlage für die Punktevergabe sind sowohl die gesetzlichen Vorgaben wie z. B. Alter und soziale Härte, als auch der Wohnort und die persönlichen Lebenssituationen der Eltern.
Das Elterngespräch
Im Elterngespräch unterhalten wir uns über das Kind, wie die Eltern es in der häuslichen Umgebung und wir Erzieherinnen es im Kindergarten erleben. Da wir eine gemeinsame Verantwortung für die Kinder tragen, ist dieser offene und vertrauensvolle Dialog unerlässlich. Gegenseitiges Vertrauen setzt Zeit und Ruhe voraus. So verstehen wir diese Elterngespräche nicht als „Tür- und Angelgespräche“, sondern nehmen uns Zeit für sie. Inhalte von Elterngespräche können z. B. Information über den Entwicklungsstand des Kindes, Beratung zu konkreten Fragen der Erziehung oder Austausch über Ereignisse im Kindergarten und/oder zu Hause sein.
Der Elternabend
Elternabende können von den Eltern, den Elternräten, den pädagogischen Kräften oder dem Vorstand für die Gruppen oder gruppenübergreifend initiiert werden. Hierzu werden interessierten Eltern aktuelle Themen, mit und ohne Referenten, vorgestellt, aber auch Dinge besprochen, die nur für eine Gruppe interessant sind.
Die Hospitation
Die Hospitation ist eine der Möglichkeiten direkt am Gruppengeschehen teilzunehmen. Die Eltern bekommen hierbei einen Einblick in unsere Arbeit und können das Verhalten ihres Kindes im Gruppenalltag beobachten.
Die Erhaltung unseres Kindergartens
Als Elternselbsthilfegemeinschaft sind wir auf die Hilfe der Eltern bei der Pflege und Erhaltung des Gebäudes und Grundstückes angewiesen. Dabei erwartet der Träger, dass Eltern sich an der anfallenden Arbeit mit durchschnittlich 12 Stunden pro Jahr beteiligen.
Weitere Aktivitäten
- Der Elternstammtisch bietet die Gelegenheit in lockerer Atmosphäre die Kommunikation unter den Eltern zu fördern. Neue Eltern haben so die Möglichkeit, sich schnell in die „alte“ Elterngruppe zu integrieren. Diese Treffen werden von den Elternräten in den Gruppen organisiert.
- Die Elternfete soll allen Eltern, Mitarbeiterinnen und Vorstand die Möglichkeit geben, sich in einer kinderfreien, fröhlichen Runde kennen zu lernen, zu klönen, zu tanzen, zu ….
- Das Vaterfrühstück findet zweimal im Jahr statt. Hier haben alle Väter, auch die Berufstätigen und/oder Alleinerziehenden, an einem Samstag oder Sonntag Zeit, sich in Ruhe mit anderen Vätern auszutauschen, zu klönen und sich mit ihren Kindern zu beschäftigen.
- Unseren Eltern-Kind-Nachmittag planen wir gemeinsam mit den Elternräten des Kindergartens. So werden alle Themen, die den Eltern, den Kindern und uns wichtig sind, aufgegriffen und zu einem kreativen, bewegten oder einfach lustig und entspannten Nachmittag „verarbeitet“.
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen
Allgemeines
Bei den pädagogischen Mitarbeiterinnen lag die Hauptlast der Ausarbeitung eines pädagogischen Konzeptes für unsere Einrichtung. Dabei mussten sie nicht nur die verschiedenen Rechte der Kinder erarbeiten und die Rechte der Eltern berücksichtigen, eigene Ziele und Aufgaben erarbeiten und pädagogische Arbeitsweisen erklären, sondern auch eigene Rechte definieren.
Im folgenden nun die Rechte der pädagogischen Mitarbeiterinnen, die sie sich zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen wünschen und erwarten, um die Zusammenarbeit der einzelnen Gruppen Eltern – Mitarbeiterinnen – Träger weiter zu fördern:
Das Recht, sich am Arbeitsplatz wohl zu fühlen
Zum Wohlfühlen gehört für uns:
- Vertrauen zwischen allen Beteiligten Gruppen in der Einrichtung,
- eigenständiges und eigenverantwortliches Arbeiten im Rahmen des Teams, der Gruppe, der Aufgabe und des pädagogischen Konzeptes,
- eine gemeinsam mit dem Träger erarbeitete Arbeitsplatzbeschreibung,
- regelmäßige Informationen durch den Träger bei regelmäßigen Treffen über die Einrichtung, den Arbeitsplatz und weitere aktuelle Geschehnisse, die für Arbeitnehmerinnen von Interesse sind.
- Fürsorge des Trägers bei seinen Entscheidungen wie Arbeitszeitänderungen, Stundenkürzungen und Kündigungen sowie Hilfestellung bei dessen Auswirkungen.
Das Recht sich weiter zu entwickeln und zu verändern
Dazu gehört für uns:
- Weiter- und Fortbildung zur Gewährleistung guter pädagogischer Arbeit,
- Zeit für Absprachen, Vorbereitung und Teamarbeit,
- Möglichkeit des Aufstiegs innerhalb der Einrichtung.
Das Recht auf Zusammenarbeit und Unterstützung durch die Eltern
- Wir wünschen uns, dass Eltern unsere pädagogischen Kompetenzen erkennen, akzeptieren und anerkennen.
- Wir wünschen uns beim Informationsaustausch die gleiche Freundlichkeit und Sachlichkeit, die Eltern auch von uns erwarten.
- Wir wünschen uns, dass Eltern Vertrauen in unsere Arbeit haben.
- Wir wünschen uns, dass Eltern erkennen, dass wir Arbeitnehmerinnen sind, die das gleiche Recht haben, Fehler machen zu dürfen, wie andere Berufsgruppen.
Aufgaben und Ziele des pädagogischen Personals
Kinder leben in einer Welt, die für sie immer unüberschaubarer wird. Die Anforderungen steigen, der Zeit- und Leistungsdruck nimmt zu und die Technisierung greift in die unmittelbare Umgebung der Kinder ein. Um ihnen ein wenig von diesem Druck zu nehmen, bilden die Rechte der Kinder das Fundament unserer pädagogischen Arbeit. Im Mittelpunkt dieser Pädagogik steht das Kind mit seiner ganzen Persönlichkeit. Allen Kindern wird die Möglichkeit geschaffen, Erlebnisse und unbewältigte Erfahrungen aufzuarbeiten.
Das heißt für uns Erzieherinnen, dass Kinder lernen, Gefühle wie Vertrauen, Freude, Lebenslust, Trauer, Wut und Angst zu erleben, auszudrücken und mit diesen umzugehen.
Folgende Ziele für die Entwicklung des Kindes sind uns Erzieher-innen wichtig:
- Kinder in keine Schablone zu drängen, sondern das Kind „mit seinen hundert Sprachen“ zu verstehen. Das heißt: „Wir betrach- ten es als unsere Aufgabe, den Kindern zu helfen, mit der Welt zu kommunizieren unter Einbeziehung all ihrer Fähigkeiten.“
- Nicht blind einer pädagogischen Linie folgen, sondern Neuem offen begegnen und dieses bei Bedarf durch Veränderung des Konzeptes umzusetzen
- Den Rahmen für das Abenteuer „Groß werden“, soweit nötig, abzustecken und gleichzeitig Vertrauen aufbauen beim Toben, Klettern, Schimpfen, Schmusen, Streicheln, Trösten, Lachen, Weinen, Streiten, sich Vertragen
- Alle Sinne fördern, um die Welt zu entdecken
- Sensibel für die Umgebung zu werden, dort Unterschiede aber auch Ähnlichkeiten zu finden und sich darin einzubringen
- beim Lernen sich in seiner Umwelt zu behaupten lernen, auch Rücksicht zu nehmen.
Pädagogische Arbeitsweisen
Grundlage für die pädagogische Arbeit und das Zusammenleben der Kinder bietet die Gruppe, in der die Kinder Möglichkeiten zum kreativen Spiel, zum gegenseitigen Anregen, zu eigenständigen Ideen, zu phantasievollem experimentellem Tun, aber auch zu kommunikativem Miteinander finden können.
Die Freispielsituation dient dazu, den Kindern vielfältige Spielmöglichkeiten zu eröffnen. Durch Bereitstellung verschiedener Materialien, durch konkrete Spielhandlungen und weitere Anregung, Anleitung oder Hilfestellung wird die Spielfähigkeit des Kindes erweitert, Ideen der Kinder aufgegriffen und neue Spielideen eingegeben.
Freispielzeit bedeutet für ihr Kind: Es entscheidet sich frei, wo es was mit wem spielen möchte. Alters- und entwicklungsabhängig nutzt ihr Kind alle Räumlichkeiten des Kindergartens einschließlich des Außengeländes, es wählt aus dem reichen Bestand der Angebote und es lernt nach Absprache mit den Erzieherinnen den Tag selbständig und selbstverantwortlich zu gestalten. Ihr Kind hat aber auch jederzeit die Möglichkeit, in den „geschützten“ Raum seiner Gruppe zurückzukehren.
Freispielzeit richtet sich zunächst nach den Bedürfnissen ihres Kindes, endet jedoch im Rahmen der weiteren Tagesplanung. Dazu treffen sich die Kinder mit ihren Erzieherinnen nach dem Aufräumen in ihren Gruppen, um den weiteren Tagesablauf und auszufüllen.
Gezielte Beschäftigungen bilden neben dem Freispiel einen weiteren Schwerpunkt in unserer Kindergartenarbeit. Sie werden von unseren Erzieherinnen bewusst geplant und eingesetzt, um:
- neue Impulse zu geben
- lebenspraktische Fähigkeiten zu erlernen, z.B. anziehen, kochen, einkaufen
- zu bilden, z.B. Geschichten, Gespräche, Exkursionen
- soziales Leben in der Gruppe zu erlernen, z.B. warten können, gemeinsam Spaß haben können
- musikalische Grundlagen zu schaffen, z.B. singen, tanzen, Rhythmik
- Kreativität zu entwickeln, z.B. durch verschiedene Arbeits- techniken
- demokratische Grundregeln zu erfahren, z.B. durch Absprachen und Abstimmungen in der Gruppe, lernen von Toleranz
- Normen und Regeln für das gemeinsame Tun im Kindergarten (und außerhalb) zu entwickeln und einzuhalten
Unser Bild vom Kind
Wir denken, dass unter den bisher aufgezählten Voraussetzungen Kinder Gestalter ihrer eigenen Entwicklung sein können. Sie sind in der Lage, eigene Bedürfnisse zu erkennen und auszudrücken und diese handelnd zu bewältigen.
Kinder besitzen die Fähigkeit zur Verantwortung.
Pädagogische Arbeit wird durch Dokumentationen nachvollziehbar
Damit unsere pädagogische Arbeit nicht „sang- und klanglos“ im Kindergartenalltag untergeht erstellen wir Mitarbeiterinnen für die Eltern und für uns verschiedene Dokumentationen.
Wir führen ein Gruppentagebuch, erstellen halbjährliche pädagogische Gruppenberichte und dokumentieren unsere verschiedenen Projekte z.B. durch kleine Videofilme, Fotoausstellungen und Ausstellungen über die von den Kindern ge- und erschaffenen Produkte.
Eine wichtige Dokumentation zur individuellen Entwicklung ihres Kindes ist der Entwicklungsplan. Er ist eine wichtige Grundlage für das Elterngespräch über das Thema: Wie weit ist mein Kind entwickelt.
Pädagogische Planung
Voraussetzung für die Planung der pädagogischen Arbeit sind Informationen über das Kind, seine Lebenssituation, Familienstruktur, das Umfeld des Kindes und seinen Entwicklungsstand. Weitere Erkenntnisse erhalten wir durch differenzierte Beobachtungen und Situationsanalysen. Beobachtung im Freispiel, Einzelgespräche mit dem Kind oder in der Kindergruppe geben Aufschluss über Handlungs- und Spielmöglichkeiten, Interaktion der Kinder, Gefühle, Interessen, Bedürfnisse, Fähigkeiten aber auch Schwierigkeiten.
Dieses gibt uns die Möglichkeit, die jeweiligen Handlungs- und Spielvorschläge der Kinder aufzugreifen, Gesprächsinhalte der Kinder in den Tagesablauf einzubeziehen und daraus die weitere pädagogische Arbeitsweise zu entwickeln.
Für die pädagogische Planung, und daraus abgeleitetes Handeln,ist es notwendig innerhalb der Gruppen, aber auch gruppenübergreifend Absprachen zu treffen, Informationen auszutauschen und Handlungsweisen zu reflektieren. Zusätzlich zu den Vorbereitungszeiten der einzelnen Erzieherinnen findet dazu jeweils wöchentlich eine gemeinsame Teamsitzung aller pädagogischen Mitarbeiterinnen statt. In dieser Zeit übernehmen Eltern den Gruppendienst in der Einrichtung.
Ziele umsetzen durch Projektarbeit
Fassen wir die Beobachtungen der Kinder zusammen, stellen wir fest, dass manche Themen mehr interessieren als andere. Daraufhin bieten wir Erzieherinnen ein Projekt an, welches gemeinsam mit den Kindern besprochen, geplant und durchgeführt wird. Dabei nehmen wir Ideen und Anregungen der Kinder auf und setzen alles in pädagogische Handlungsweisen um.
Führen wir ein Projekt durch, egal wie umfangreich, versuchen wir ein Thema ganzheitlich zu erfassen, d.h. wir versuchen so viele Bereiche unserer pädagogischen Arbeit wie möglich mit einzubeziehen.
Dieses sind:
- soziales Lernen
- Sprachförderung
- Kognitive Erziehung
- Wahrnehmung
- Kreatives Gestalten
- Bewegungserziehung – Motorik
- Rhythmik – Musik
- Umwelterfahrung – Umwelt lernen
- Gesundheit – Ernährung
- Sensomotorik
- Verkehrserziehung
- Moralische und ethische Erziehung, z.B. religiöse Fragen
- und weitere Aktivitäten außerhalb unseres Kindergartens
Da wir Projekte stets mit den Kindern planen, sind sie auch immer kindzentriert. Dies bedeutet in einem andauernden Veränderungsprozess nur auf die jeweils konkrete Situation bezogen und individuell zugeschnitten auszuhandeln, wo die Grenzen und Freiheiten liegen und wer wem gegenüber bis wohin verantwortlich ist.
Kinder sollen und wollen gefragt werden, welche Verantwortung sie übernehmen können. Dieses ist eine sehr schwierige Aufgabe, verlangt sie doch viel Mut zur Freiheit des Einzelnen und andererseits den ständigen Dialog mit den Kindern bezüglich des Rahmens, der die unterschiedlichen Interessen ausbalancieren soll.