Pädagogisches Konzept

Die Rechte unserer Kinder gemäß der UN-Charta

Die Vereinten Nationen (UN) hatten das Jahr 1979 weltweit zum Jahr des Kindes ausgerufen und beschlossen, eine Kinderrechtskonvention zu erarbeiten.
Dem 1989 vorliegenden Vertrag hat der Deutsche Bundestag 1992 zugestimmt.
Die Kinderrechtskonvention gilt weltweit für 2 Milliarden Kinder in 191 Staaten.
Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus der Präambel und 42 Artikeln, in denen das Kind an sich und seine allgemeinen und individuellen Rechte definiert werden.
Im Sinne des Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.

In den einzelnen Artikeln wird z. B. auf das Wohl des Kindes, auf die Verwirklichung der Kinderrechte, die Respektierung des Elternrechts, das Recht auf Leben, die Verantwortung für das Kindeswohl, Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung, Förderung behinderter Kinder, Gesundheitsvorsorge, Unterbringung, angemessene Lebensbedingungen, Recht auf Bildung, Beteiligung an Freizeit, (…) und Schutz vor sonstiger Ausbeutung eingegangen.
An dieser Stelle wäre es zu umfangreich, näher auf die einzelnen Artikel einzugehen. Bei der Kindergartenleitung kann die UN-Kinderrechtskonvention jedoch bei Bedarf eingesehen, ausgeliehen oder auch als Kopie ausgehändigt werden (Kopien immer gegen eine geringe Kostenbeteiligung).
Ausgehend von diesen Rechten in der UN-Charta haben wir im Folgenden individuell für unsere Tageseinrichtung die Rechte unserer Kinder definiert.

Rechte beinhalten Grenzen und Regeln

Rechte enden dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Um dieses Zusammenspiel der Rechte zu gewährleisten, werden Grenzen gesetzt und Regeln ausgegeben. Erst dadurch ergeben Verbote und Forderungen für Kinder einen Sinn. Fest abgesteckte Grenzen dürfen nicht von heute auf morgen schwanken, weil sie dem Kind Halt geben sollen. Grenzen und Regeln unterliegen einer ständigen Überprüfung und werden gegebenenfalls angepasst, wobei die aktive Teilnahme des Kindes und der Erzieherin unbedingt erforderlich ist. Grenzen und Regeln ermöglichen Kindern somit ein großes Stück Selbständigkeit und damit die Wahrnehmung ihrer Rechte.

Die Rechte unserer Kinder

Die Zusammenarbeit mit den Eltern

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen

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